Schöne Zähne um jeden Preis?
- Montag, 28. Januar 2013, 18.20 - 18.50 Uhr
- Dienstag, 29. Januar 2013, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)
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Ein strahlend weißes Lächeln, alle Zähne in Reih und Glied: Perfekte Zähne gelten heute bei vielen als ein Muss für den persönlichen Erfolg. „Normal“ ist nicht mehr gut genug, Kronen und Veneers werden zum Teil aus rein kosmetischen Gründen eingesetzt. Ästhetische Zahnheilkunde ist ein lukrativer Trend. Manche Zahnärzte beschleifen und bearbeiten auch gesunde Zähne für ein perfektes Lächeln. Die möglicherweise heftigen Nebenwirkungen sind vielen Patienten nicht bewusst.
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Ein strahlend weißes Lächeln gilt heutzutage als ein Muss für den persönlichen Erfolg. Ästhetische Zahnheilkunde kann aber heftige Nebenwirkungen haben.
Risiko Beschleifen
Rein kosmetische Zahnbehandlungen werden von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet und je nach Vertrag auch von vielen privaten Kassen nicht bezahlt. Aber auch wer die Kosten nicht scheut, sollte eine Generalsanierung des Gebisses überdenken, wenn es in erster Linie um die Schönheit geht.
Jedes Beschleifen eines Zahns ist eine Reizung und kann zu einem Trauma führen. Die Zahnsubstanz wird teilweise zerstört, der schützende Zahnschmelz abgetragen und Entzündungen können den Zahn schädigen.
Auf diese möglichen Folgen weist auch Dr. Peter Engel hin, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): „Jeder natürliche Zahn, der keinerlei Schäden aufweist und aufgrund einer kosmetischen Behandlung in irgendeiner Weise beschliffen wird, kann aufgrund dieses Traumas auch eine Schädigung des Nervens bewirken. Aus diesem Grunde sollte bei Eingriffen dieser Art an natürlichen Zähnen sehr große Vorsicht geboten sein.“
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Jedes Beschleifen eines Zahns ist eine Reizung und kann zu einem Trauma führen.
Alternativen mit weniger Risiko, aber nicht ohne Gefahr
Die Promis machen es vor: Neben Kronen sind sogenannte Veneers ein beliebtes Mittel, den Zähnen eine scheinbar perfekte Hülle zu verpassen. Veneers sind aufgeklebte, sehr dünne Keramikschalen – sie sehen aus wie eine Krone, kosten allerdings pro Zahn etwa 10 bis 20 Prozent mehr als eine Keramikkrone. Aber auch hier muss der Zahn beschliffen werden – wenn auch weniger.
Bleaching ist eine weitere Möglichkeit, die Zähne heller zu machen. Dafür bezahlt man beim Zahnarzt zwischen 250 und 600 Euro. Die Wirkung lässt allerdings mit der Zeit nach und die Langzeitfolgen sind noch nicht bekannt. Auf jeden Fall sollte man ein Bleaching nur beim Zahnarzt durchführen lassen. Spezielle Zahncreme macht die Zähne übrigens laut Stiftung Warentest nicht weißer (Heft 1/2013).
Patienten haben Rechte
Ein Patient, der nach einer zahnärztlichen Behandlung nicht zufrieden ist, zum Beispiel weil der Zahnersatz nicht richtig passt oder er Schmerzen hat, sollte sich zunächst immer an den behandelnden Zahnarzt wenden. Der hat das Recht und die Pflicht nachzubessern.
Was aber, wenn man beim behandelnden Zahnarzt nicht weiter kommt? Wenn die Schmerzen bleiben, obwohl der Zahnarzt der Meinung ist, er habe alles richtig angepasst und könne nichts mehr verbessern? Immerhin zwei Jahre gelten die Gewährleistungspflicht und die Pflicht zur Nachbesserung, falls zum Beispiel ein Implantat nicht stabil einwächst.
Den Zahnarzt wechseln sollte ein gesetzlich Versicherter nur mit Einverständnis seiner Krankenkasse. Martin Reinboth, Fachanwalt für Medizinrecht in Köln: „Ein Patient hat natürlich ein Recht auf die Herausgabe seiner Behandlungsunterlagen. Die sollte er sich geben lassen, auch die Röntgenbilder. Dann sollte er sich an seine Krankenkasse wenden und gegebenenfalls eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholen.“
Gutachten
Im Streitfall kann ein medizinisches Gutachten im Auftrag der Krankenkasse erstellt werden. Für Privatpatienten empfiehlt sich der Weg zu der Schlichtungskommission der Landeszahnärztekammer. Die Gutachter dort sprechen Empfehlungen aus, das kostet in der Regel circa 100 Euro.
All dies findet vor einer Klage statt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht. Vertreten lassen sollten Patienten sich dann von Fachanwälten für Medizinrecht, und zwar am besten von solchen, die nicht schwerpunktmäßig Ärzte verteidigen, empfehlen Patientenberatungsstellen.
Gut für den Patienten: Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss der Arzt nachweisen, dass er ausreichend über alle Risiken und Gefahren informiert hat. Fehlt dieser Nachweis, und ist die Nachbesserung misslungen, können Patienten Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
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Ein Patient hat ein Recht auf die Herausgabe seiner Behandlungsunterlagen. Die sollte er sich geben lassen, auch die Röntgenbilder.
Schmerzensgeld- und Schadensersatzprozesse dauern allerdings oft zwei bis vier Jahre. Im Laufe des Verfahrens werden weitere Gutachten erstellt, die mitunter privat vorfinanziert werden müssen. Eine Rechtsschutzversicherung ist hilfreich. Wer ein geringes Einkommen hat, kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Diese wird vom Staat gewährt, wenn davon auszugehen ist, dass die Klage Erfolg haben könnte.
Streit mit der Krankenkasse
Manche Patienten haben das Gefühl, dass ihre Krankenkasse im Streit mit dem Zahnarzt nicht auf ihrer Seite ist. Bei Konflikten mit der Krankenkasse sollten Patienten Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einlegen. In der Regel muss der Widerspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Begründet sein muss der Widerspruch des Versicherten nicht, Gutachten oder Atteste sind aber hilfreich. Denn später, wenn die Krankenkasse bei ihrer Ablehnung bleibt, kann der Versicherte vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Hier ist oft kein Anwalt nötig, die Gerichte helfen und das Verfahren ist kostenfrei.
Kontaktadressen von weiteren Beratungsstellen für Patienten erfahren Sie bei der Hotline WDR Fernsehen 0221 56789 999.
Autor: Marcus Bednarek
Stand: 28.01.2013
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