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Registrierungspflicht für Haustiere

  • SendeterminSonntag, 26. Juni 2011, 18.15 - 19.10 Uhr.

Chip wird beim Hund ausgelesen
Tierschutzorganisationen fordern seit Jahren eine Registrierungspflicht für Haustiere

Tierschutzorganisationen sowie Betreiber von Haustierregistern fordern seit Jahren eine Registrierungspflicht für Haustiere. 2010 schloss sich die europäische Tierärztevereinigung FVE (Federation of Veterinarians of Europe) dieser Forderung an. Die Registrierung soll nicht nur helfen, Fundtiere und Eigentümer schneller wieder zusammenzubringen, sondern auch dafür sorgen, dass Straftaten wie das Aussetzen von Tieren geahndet werden können und Zoonosen sowie der Handel mit Haustieren unter Kontrolle bleiben.

Registrierung lohnt sich

Hund spaziert in den Wald
Bei einem Spaziergang verschwand ihr Hund Lenny im Gebüsch

Im Idealfall sind Haustiere schon heute gekennzeichnet und registriert – so wie der Hund von Sarah B. Bei einem Spaziergang verschwand ihr Hund Lenny im Gebüsch. Nach einer Stunde der Suche klingelte dann das Handy von Frau B., es war die Feuerwehr. Frau B. erfuhr, dass eine Spaziergängerin Lenny in der Nähe einer Autobahnauffahrt gefunden und die Feuerwehr alarmiert hatte. Die Feuerwehr fing den Hund ein, konnte mit einem Lesegerät seinen Chip auslesen und danach beim Haustierregister Tasso anrufen. Dort war Lennys Chipnummer auf den Namen von Sarah B. registriert. Weil der Hund schnell zugeordnet werden konnte, war sie nicht nur ihre Sorgen los, sondern sparte auch 113 Euro für Transport und Tierheimunterbringung.

Einsparungspotenzial

Viele Haustiere, die ihren Eigentümern abhanden kommen, müssen erst ins Tierheim, wenn sie gefunden werden. Die Unterbringung eines Fundtiers kostet schnell ein paar Hundert Euro. Diese müssen die Kommune, sprich die Steuerzahler, und die Spender der Tierschutzvereine, vorstrecken – sechs Monate lang, sofern sich kein Eigentümer meldet und das Tier nicht unter Eigentumsvorbehalt vermittelt wird. Tasso schätzt aufgrund von Erhebungen der durchschnittlichen Fundtierverweildauer in Tierheimen, dass circa 10 Millionen Euro gespart werden könnten, wenn alle Katzen und Hunde gekennzeichnet und registriert wären.

Registrierung heute

der Chip bei einem Hund wird kontrolliert
Einen Chip finden die Tierheim-Mitarbeiter bei etwa einem Drittel der Hunde

Einen Chip finden die Tierheimmitarbeiter bei etwa einem Drittel der Hunde, seltener bei Katzen und so gut wie nie bei Kleintieren. Der Chip sitzt unter der Haut – meist am Hals – und sendet per Funk eine Nummer an ein Lesegerät. Das Tier ist so fälschungssicher gekennzeichnet. Doch der technische Aufwand ist nutzlos, wenn die im Tier implantierte Nummer keinem Eigentümer zugeordnet ist. Kostenlose Haustierdatenbanken wie Tasso oder das Deutsche Haustierregister speichern Chipnummern nur in Verbindung mit Namen. Im Verlustfall ist zwar eine Nachregistrierung der Nummer auf einen Namen möglich, doch diese kostet wertvolle Zeit. Jasmin Dickmanns vom Tierheim Mönchengladbach geht davon aus, dass viele Tierhalter aus Unwissenheit vergessen, ihr Tier registrieren zu lassen: „Die Halter meinen, mit dem Chippen wäre es getan. Tierärzte und andere Institutionen vergessen, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie das Tier auch registrieren müssen. Natürlich gibt es auch viele Menschen, die nicht wollen, dass nachvollzogen werden kann, wem das Tier gehört.“

Halbgare Gesetze

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die mit ihren Eigentümern innerhalb der EU reisen, ist die Kennzeichnung in Verbindung mit einem Heimtierausweis, in den Chip- oder Tattoonummer eingetragen sind, seit Jahren Pflicht. Seit dem 3. Juli 2011 ist ein Chip Vorschrift, eine Registrierung allerdings nicht. Das mache den Heimtierausweis zu einem fadenscheinigen Dokument, klagt Chiphersteller Jobst Dasmann. „Viele Händler, die Hunde aus Ost- oder Südeuropa importieren, lassen bei einem deutschen Tierarzt einen neuen Heimtierausweis ausstellen, und schon sieht es so aus, als wäre der Hund in Deutschland aufgewachsen. In Bezug auf die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Hunde gibt es hier in Deutschland ähnliche Probleme: Ein Hund mit einer Chipnummer kann viele Heimtierausweise und viele Besitzer haben.“ Für große oder gefährliche Hunde ist die Kennzeichnung in vielen deutschen Bundesländern seit Jahren vorgeschrieben, doch eine Registrierungspflicht in einer zentralen Datenbank existiert nicht. Die Hunde müssen mit ihrer Chipnummer nur bei der Kommune gemeldet werden, in welcher der Halter lebt.

Kontrollprobleme

Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund
Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund hält die Registrierungspflicht für sinnvoll

Nach Angaben von Tierheimen in Nordrhein-Westfalen, wo insbesondere große Hunde gechipt sein müssen, ist nur die Hälfte dieser Hunde wirklich gekennzeichnet – was nicht zuletzt daran liegt, dass den Kommunen Personal und Lesegeräte fehlen, um die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren. Daran würde sich mit der Einführung einer Registrierungspflicht nichts ändern. Dennoch hält Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund diese für sinnvoll: „Ich kann für das Bundesland Hamburg, das als einziges eine Registrierungspflicht für alle Hunde hat, sagen, dass die Zahl der ausgesetzten Tiere deutlich zurückgegangen ist. Es reicht aber natürlich nicht aus, nur Regelungen für einzelne Bundesländer zu haben – Niedersachsen plant so etwas – doch brauchen wir eine bundesweite Regelung.“

Was machen die Nachbarländer?

In Italien, Österreich und der Schweiz existiert bereits eine Registrierungspflicht für alle Hunde, die in staatlichen (Italien) oder privaten Datenbanken angemeldet werden müssen. Statistisch lässt sich nicht belegen, dass deshalb weniger Hunde zurückgelassen oder ausgesetzt werden. Tierheime aus der Schweiz melden einen spürbaren Rückgang von Fundhunden zur Ferienzeit.

Und die EU?

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten bemüht sich seit vier Jahren, die EU zur Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde zu bewegen und Voraussetzungen für die Vernetzung nationaler Haustierregister zu schaffen. „Wir sind am Anfang und gleichzeitig mittendrin“, sagt Dr. Marlene Wartenberg von der Organisation Vier Pfoten und fährt fort: „Zwei EU-relevante Themen sind berührt: Die Gesundheit von Mensch und Tier, man denke an Zoonosen, und der grenzüberschreitende Handel. Über diese beiden Aufhänger hat im Dezember 2010 der EU-Rat der Kommission den Auftrag erteilt, sich dem Thema zu widmen und Recherchen anzuregen. Das ist ein erster Schritt, aber eine kleine Sensation, weil die EU das Thema Heimtiere bisher weitestgehend ausgespart hat.“ Mit einem schnellen Erfolg ist nicht zu rechnen. Gemäß des Vertrags von Lissabon hat die EU nur für Nutztiere und Labortiere Gesetzgebungskompetenz. Chiphersteller Jobst Dasmann kann das nicht nachvollziehen. Schließlich habe der Reiseverkehr und Handel mit Heimtieren stark zugenommen und damit auch die Gefahr, dass sich nicht nur die Tollwut, für deren Kontrolle der Heimtierausweis geschaffen wurde, sondern auch andere Seuchen verbreiten.

Fundgrube für Behörden

Jobst Dasmann kann die gesamte Handelskette eines Chips überblicken – vom Hersteller bis zum Endkunden, beispielsweise einem Züchter oder Tierarzt. Er verpflichtet seine Kunden, die Chips weiterverkaufen, dazu, die Namen weiterer Käufer zu registrieren. Die anderen Hersteller machten Dienst nach Vorschrift und registrierten nur den ersten Käufer, sagt Dasmann. Ist das ein Händler, darf er aus Datenschutzgründen keine Auskunft darüber geben, wem er den Chip verkauft hat. Dasmann dagegen kann mit Einverständnis seiner Kunden oder nach Aufforderung durch Behörden sagen, an welchen Züchter eine Charge mit einer bestimmten Chipnummer geliefert wurde, wer einen Chip gekauft hat, der in einem kranken, ungeimpften Hund gefunden wurde, oder wie viele Chips ein Hundehändler geordert hat. Für Veterinär- und Finanzämter, die über die Herstellerkennung in der Chipnummer zu Dasmann gelangen, sind das wertvolle Informationen. Dasmann meint: „Wenn alle Hersteller weltweit es so machen würden wie ich, dann würden es die schwarzen Schafe unter den Händlern erheblich schwerer haben.“

Ausblick

Bis sich aber die 17 Chiphersteller freiwillig auf die Registrierung aller Käufer einigen, wird es wohl Pflaumpfingsten werden. Eine bundesweite oder gar EU-weite Registrierungspflicht ist auch noch in weiter Ferne – nah ist dagegen die Vernunft. Sarah B. hat 113 Euro für Transport und Tierheimunterbringung gespart, weil Hund Lenny ihr schnell zugeordnet werden konnte. Für sie hat sich die kostenlose Registrierung bei einem Haustierregister gelohnt.

Autorin:

Katinka Schröder

Stand: 26.06.2011


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