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Ratgeber
Tiere suchen ein Zuhause
Sendung vom 20. November 2011
Leinenpflicht für Hunde – unterwegs mit dem Ordnungsamt
Vier- bis fünfmal pro Woche kontrollieren Martina S. und Christian S. vom Kölner Ordnungsamt die Parkanlagen. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf den Hunden, und die Kontrolleure achten darauf, ob die Tiere auch vorschriftsmäßig angeleint sind.
Mit dem Anfang 2003 in Kraft getretenem Landeshundegesetz NRW wurde auch die Anleinpflicht neu definiert. So gilt für alle Hunde die Anleinpflicht nicht nur in innerörtlichen Bereichen wie Straßen, Plätzen oder Fußgängerzonen, sondern auch „in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen“. Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich. Einzige Ausnahme: die Freilaufflächen. Doch auch auf den Hundefreilaufflächen gibt es Einschränkungen: sogenannte „gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ dürfen auf diesen Flächen nur unangeleint ausgeführt werden, wenn sie von der Anleinpflicht befreit wurden.
Trotz zahlreicher Hundefreilaufflächen lautet in den Kölner Parks dennoch oft das Motto: Leinen los – und zwar überall. Nicht selten trifft man auf alte Bekannte. Es sind die Wiederholungstäter, die bereitwillig das Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro bezahlen und die Geldstrafe in Kauf nehmen, aber Einsicht zeigen sie meistens nicht. „Ich zahle das immer, weil mir wichtig ist, dass der Hund normal ist, also ohne Leine herumläuft“, erklärt eine Hundehalterin, die bereits mehrfach erwischt wurde. Der Hinweis seitens des Ordnungsamtes, dass es doch auch Hundefreilaufflächen gebe, wird von den Hundehaltern meist mit dem Argument abgewehrt: „Die sind oft zu weit weg, und mittags habe ich keine Zeit, mit dem Hund dort hinzugehen.“
Andere Wiederholungstäter wiederum erklären, dass man ein Gesetz zwar befolgen müsste, aber für die tatsächliche Umsetzung haben sie kein Verständnis. „Das Gesetz ist durch die Kampfhunde entstanden, und jetzt müssen alle Hunde drunter leiden“, beschwert sich ein Hundehalter. Das „Kampfhundargument“ hören die Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamtes bei ihren Einsätzen ständig. Und dann klären die Kontrolleure die Hundehalter auf, dass es auch immer wieder und auch schwere Beißvorfälle mit Hunderassen gebe, die nicht unter die Kategorie „gefährliche Hunde“ fielen.
Mit dem üblichen Verwarnungsgeld von 20 Euro kommen Wiederholungstäter in der Regel nicht davon. Wie viel sie letztendlich zahlen müssen, klären nicht die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort, sondern die Kollegen von der zuständigen Dienststelle. Bei Mehrfachtätern sind 150 Euro Bußgeld keine Seltenheit. „Im Endeffekt sprechen wir Verwarnungen aus, die werden dann von Mal zu Mal höher, je öfter man mit einem unangeleinten Hund erwischt wird“, erklärt Martina S. vom Kölner Ordnungsamt. „Das kann dann tatsächlich auch bis zu einem Widerruf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis für die Haltung eines Hundes führen.“
In manchen Fällen kommen die Halter eines unangeleinten Hundes auch mit einer mündlichen Verwarnung davon. „Wir haben natürlich immer einen Ermessungsspielraum, in dem wir uns bewegen können“, erklärt Martina S. „Da ist natürlich auch viel Fingerspitzengefühl gefragt. Menschen, die nicht aus Nordrhein-Westfalen kommen, es nicht wirklich wissen oder uns glaubhaft versichern können, dass sie es nicht wussten, da kann man dann auch ein Auge zudrücken.“
Die Bilanz des heutigen Parkeinsatzes: neun Verstöße gegen die Anleinpflicht innerhalb von vier Stunden. Und zweimal drückten die Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamtes ein Auge zu. Es blieb bei einer mündlichen Verwarnung.
Jörg E. Mayer
Stand: 20.11.2011
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