Glückliche Gänse aus artgerechter Haltung?

  • Freitag, 14. Dezember 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Der Moderator Björn Freitag

In Deutschland gibt es keine bundesweit geltenden Haltungsvorschriften für Mastgänse. Das heißt, anders als bei Legehennen, ist nicht vorgeschrieben, wie viel Platz eine Gans haben muss. Ebenso wenig ist verpflichtend geregelt, ob sie Zugang zu Grünflächen oder einer Wasserstelle haben muss und welches Futter sie erhält. Das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie die EU-Empfehlung zur Tierhaltung liefern lediglich eine Orientierungshilfe, sie sind aber nicht rechtlich bindend.



Das Wohl der Tiere soll geschützt werden, das ist die zentrale Forderung der Schriften: Der Halter ist dazu verpflichtet, dass er das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, pflegt und verhaltensgerecht unterbringt. Außerdem darf er ihm keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zufügen. Doch wie sieht eine artgerechte Haltung von Gänsen aus? Lediglich die EU-Empfehlung geht konkreter auf Gänse ein:
Idealerweise sollte der Halter ein natürliches Verhalten der Gänse ermöglichen. Dementsprechend muss die Umgebung gestaltet sein. Dabei wird der Zugang zu einem Auslauf und zu Badewasser als notwendig angesehen, damit die Gänse als Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können. Denn Gänse verwenden viel Zeit mit der Ausübung eines komplexen Gefiederpflegeverhaltens. Nach dem Baden führen sie eine Reihe von schüttelnden, putzenden und schnappenden Bewegungen aus, um Wasser und Fremdkörper zu entfernen und das Gefieder zu ordnen. Danach verteilen sie durch eine bestimmte Bewegungsfolge von der Bürzeldrüse über dem Schwanz Öl auf ihr Gefieder. Dies ist zum Feuchtigkeitsschutz und zur Wärmeregulierung der Tiere notwendig. Deshalb sollte es ein alternatives Angebot an anderen Wasservorrichtungen geben, so dass die Gänse die Möglichkeit haben, wenigstens mit ihrem Kopf unter Wasser zu tauchen, um ihre Gefiederpflege durchführen zu können. Inwieweit diese Empfehlungen umgesetzt werden, wird nicht geprüft.

Kontrollen der Gänsehalter erfolgen durch Veterinärämter oder Lebensmittelkontrolleure. Der zuständige Veterinär besucht einen Betrieb nicht regelmäßig. Stattdessen entnimmt er lediglich Stichproben vor der Schlachtung. Das heißt, er begutachtet, ob die Tiere gesund sind und geschlachtet werden dürfen. Infolge von gemeldeten Auffälligkeiten finden häufigere Kontrollen statt, bei denen auch die Aufzucht der Gänse überprüft wird.

Lebensmittelkontrolleure besuchen einen Gänsehalter in geregelteren Abständen. Abhängig von der Betriebsgröße, von bereits vorliegenden Beanstandungen und vom jeweiligen Produktrisiko finden Überprüfungen risikoorientiert statt. Ein mittlerer Betrieb wird beispielsweise ungefähr zwei bis dreimal jährlich kontrolliert. Die Kontrolleure untersuchen die geschlachteten Gänse auf Krankheiten, im Fleisch enthaltene Zusatzstoffe und Antibiotika sowie die korrekte Einteilung in Handelsklassen.

Strengeren Richtlinien und Kontrollen unterliegt die Bio-Haltung von Gänsen. Grundlegende Maßgabe ist hier die EG-Öko-Verordnung: Sie regelt genauestens die Auslaufdauer, -gestaltung und -größe, die maximale Tierzahl je Stall und Freifläche sowie das Mindestschlachtalter der Gänse. Eine artgerechte Haltung stellt demnach nur die lange extensive Weidemast dar - Käfighaltung ist nicht erlaubt. Nach 30 Wochen auf großen Weideflächen - bis zu 100 Quadratmeter je Gans - und wenig Getreidefütterung erhalten die Gänse ihr angestrebtes Endgewicht. Die optimale Herdengröße liegt zwischen 50 und 100 Tieren. Ideal ist die Aufzucht der jungen Tiere im Familienverband mit Elternvögeln. Der Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken muss den Tieren zur Ausübung ihrer Gefiederpflege ermöglicht werden. Noch striktere Haltungsrichtlinien der Gänse fordern Bio-Zertifizierungen wie Demeter oder Bioland.



Schattenseiten der Gänseindustrie

In Deutschland seit vielen Jahren gesetzlich verboten, aber in einigen Ländern immer noch ein Problem: Die Stopfmast und der Lebendrupf von Gänsen und Enten. Denn 'Foie Gras' - Stopfleber - gilt als kulinarische Spezialität. Die Produktion ist somit ein lukratives Geschäft. Frankreich ist führend in der Stopfleberproduktion. Hinter dem Begriff verbirgt sich die Zwangsfütterung der Gänse: Ihnen wird mehrmals täglich mit Hilfe eines Rohrs Futter in den Magen gepumpt. Infolgedessen erkranken die Tiere; ihre Leber verfettet und ist am Ende der Mast stark vergrößert. Sie wird als Delikatesse verkauft. Das restliche Fleisch der Gänse geht ebenfalls in den Handel.

Die Daunengewinnung durch das Rupfen der Tiere ist eine zusätzliche Einnahmequelle der Gänsehalter. Dabei ist grundsätzlich zwischen dem legalisierten Schlacht- beziehungsweise Totrupf und dem Lebendrupf zu unterscheiden. Ersterer erfolgt meist maschinell nach der Schlachtung der Gänse.

EU-weit verboten ist der sogenannte Lebendrupf. Bei dieser Art der Daunengewinnung entfernen spezielle Rupfbrigaden den unbetäubten Tieren mehrmals im Jahr ohne Rücksicht auf ihre natürlichen Mauserphasen ihr komplettes Federkleid: Schwere Verletzungen der Tiere können die Folge sein. Trotz des Verbots, decken Tierschutzorganisationen immer wieder Fälle auf, in denen Daunen aus Lebendrupf zum Beispiel aus ungarischen Gänsefarmen nach Deutschland importiert werden.




Stand: 14.12.2012





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