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WESTPOL
Sendung vom 05. Juni 2011
Anonyme Spurensicherung
Um sexuelle Übergriffe vor Gericht beweisen zu können, müssen Spuren am Körper des Opfers frühzeitig gesichert werden. Viele Frauen scheuen sich jedoch, den Täter direkt anzuzeigen und sich rechtsmedizinisch untersuchen zu lassen, aus Scham und Angst vor der Befragung und einem drohenden Gerichtsprozess. Helfen kann ihnen die Anonyme Spurensicherung. Dabei werden Gewaltspuren am Körper gerichtsfest gesichert, ohne dass das Opfer seinen Namen nennen und den Täter anzeigen muss.
Ganz harmlos kann es anfangen. Ein Treffen, ein Essen. Mit einem Kollegen, einem Freund oder dem eigenen Partner. Wenn Frauen vergewaltigt werden, kommt der Täter fast immer aus dem Bekanntenkreis. Nur selten zeigen Frauen ihren Peiniger an. Aus Angst und aus Mangel an Beweisen.
"Da ist die Hemmschwelle noch einmal besonders hoch", weiß Etta Hallenga von der Frauenberatungsstelle Düsseldorf. "Die Frauen sagen, ich kenne denjenigen ja, ich war ja mal mit dem zusammen etwas trinken, oder das ist mein eigener Ehepartner. Sie trauen sich dann in der Regel nicht, eine Anzeige zu machen. Sie denken, ihnen wird ja nicht geglaubt. Von daher sind die Beweise dann besonders wichtig." In der Frauenberatungsstelle Düsseldorf hat Etta Hallenga täglich mit Fällen von sexualisierter Gewalt zu tun. Sie weiß, dass die Frauen danach eigentlich nur einen Wunsch haben: sich zu waschen, alle Spuren der Gewalt zu beseitigen und die Erinnerungen daran zu verdrängen. So werden wichtige Beweise vernichtet und am Ende steht Aussage gegen Aussage. Daher rät sie den Betroffenen: "Am besten wäre, wenn sie wirklich die Sachen getrennt in Papiertüten aufbewahren und vielleicht mit einer Freundin auch direkt zur Rechtsmedizin gehen."
Im rechtsmedizinischen Institut in Düsseldorf ist Dr. Hildegard Graß auf dem Weg zu einem Gewaltopfer. Sie wird alle Verletzungen untersuchen und dokumentieren. Die Spuren werden mehrere Jahre in der Rechtsmedizin unter Verschluss gehalten. Zeit genug für das Opfer, um über eine Anzeige nachzudenken. "Wenn wir die Untersuchung von der polizeilichen Anzeige entkoppeln, können sich die Personen hier erst einmal vertrauensvoll an uns wenden", sagt die Rechtsmedizinerin. "Sie werden untersucht, sie werden auch beraten und sie bekommen Hilfe, wie sie z. B. ins Hilfesystem einer Traumanachbehandlung kommen. Sie können ihre Wege finden und sich dann, nachdem sie sich etwas stabilisiert haben, dem polizeilichen Verfahren zuwenden."
Auch wenn sich die Frau am Ende gegen eine Anzeige bei der Polizei entscheidet, ist die Beweissicherung für sie im Rechtsmedizinischen Institut Düsseldorf kostenlos, erklärt Hildegard Graß. "Wir haben die Möglichkeit, das über eine Fallpauschale abwickeln zu können, die uns der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zurück erstattet, wenn wir einen solchen Fall hier betreut haben."
Anders in anderen Städten. In der Kölner Rechtsmedizin muss die Finanzierung der Spurensicherung von Fall zu Fall geregelt werden. Die Ärzte hier wünschen sich eine andere Regelung. Sie finden es unzumutbar, den Opfern die Leistungen in Rechnung zu stellen. Auch woanders ist die Finanzierung ungewiss. In Bonn steht ein Koffer für das Modellprojekt "Anonyme Spurensicherung". Die Ärzte im Krankenhaus untersuchen damit die Opfer, entnehmen Proben und sichern so die Spuren. Diese werden im gerichtsmedizinischen Institut anonym gelagert und zehn Jahre lang aufbewahrt. Insgesamt gibt es etwa 23 solcher Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen. Eine Einheitliche Finanzierung, geregelte Zuständigkeiten und eine flächendeckende Versorgung indes: Fehlanzeige.
"Wir würden uns natürlich wünschen, dass die anonyme Spurensicherung flächendeckend für alle Opfer von Gewalttaten möglich ist. Das wäre sinnvoll", sagt Etta Hallenga von der Frauenberatungsstelle Düsseldorf. "Und es sollte, wenn die Frauen eine Anzeige machen, auch möglichst schnell ein Gerichtsverfahren stattfinden." Doch bislang sind die Projekte vom lokalen Engagement der Opferschützer abhängig. Landesweit zuständig ist in NRW das Justizministerium. Hier heißt es, man prüfe derzeit intensiv, ob die anonyme Spurensicherung mit Landesmitteln ausgebaut werden sollte. Grundsätzlich begrüße man das Modell, denn es trägt nicht nur zum Opferschutz bei, sondern auch zur Abschreckung potenzieller Täter. Diese müssen damit rechnen, auch noch nach Jahren überführt zu werden.
Viele Opfer müssen jahrelang therapiert werden. Durch die anonyme Spurensicherung können sie den Täter auch noch nach langer Zeit anzeigen.
Stand: 05.06.2011
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