
Sie befinden sich hier:
WDR.de
WDR Fernsehen
Information
WESTPOL
Sendung vom 26. Juni 2011
Umstrittene Abschiebepraxis
Wenn Flüchtlinge abgeschoben werden, dann ist das immer ein Drama. Die Betroffenen haben daher Anspruch auf ein Gesundheitsgutachten, das feststellt, ob die Abschiebung physisch und psychisch zu verantworten ist. Ausländerbehörden beauftragen allerdings immer wieder Gutachter, von denen zu erwarten ist, dass sie im Zweifel für die Abschiebung sind. WESPOL hat dies schon einmal angeprangert. An der Praxis hat sich allerdings fast nichts geändert.
Hier hätte es um ein Haar geendet, das Leben von Gagik Midoyan. Sein Sohn Omar hat den Sprung von dieser Düsseldorfer Rheinbrücke gerade noch verhindern können, zusammen mit der Polizei, die zur Hilfe gerufen worden war. „Der hatte schon ein Bein am Geländer. Das habe ich festgehalten, ihn runtergezogen, damit er sich nicht mehr bewegen konnte. Dann hat mein Freund die Polizei angerufen, dann den Krankenwagen“, erzählt Omar Midoyan. Der Vater, der wegen seines Zustands nicht gefilmt werden möchte, lebt zur Zeit in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung der Rheinischen Kliniken in Düsseldorf. Omar zeigt uns Fotos von ihm.
Die Klinikärzte bescheinigen Gagik Midoyan eine schwere depressive Störung mit wahnhafter Symptomatik. Er ist deshalb nicht reisefähig. Bei einer Abschiebung sei mit „akuten Suizidimpulsen“ zu rechnen. Trotzdem will das Ausländeramt der Stadt Düsseldorf Gagik Midoyan und seine Familie zurück in den Kaukasus abschieben.
Das ist möglich, weil ein Rettungsmediziner aus Bonn Herrn Midoyan noch einmal untersucht hat, im Auftrag der Stadt. Das Ergebnis des Arztes trotz vieler Gegengutachten: Gagik Midoyan ist reisefähig. Der Mediziner schreibt in seiner Bescheinigung, durch die Abschiebung seien „nachhaltige Verschlimmerungen (…) nicht zu gewärtigen“.
Dazu der Anwalt der Familie Midoyan, Jens Dieckmann: „Aus meiner Sicht ist es schlicht empörend, dass die Landeshauptstadt ein umfassendes fachärztliches Attest der Landesklinik der Universität Düsseldorf ignoriert und stattdessen auf ein ärztliches Attest, was mehrer Monate alt ist und von einem nicht hinreichen qualifizierten Arzt ausgefertigt worden ist, setzt und den Abschiebedruck auf der Familie hält. Dieses Vorgehen widerspricht auch dem sogenannten Informations- und Kriterienkatalog, einem Erlass des NRW-Innenministeriums, der klar fordert: "Bestehen Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung als Folge einer psychischen Erkrankung ist - wie bei anderen psychischen Erkrankungen - ein psychologisch psychotherapeutisches Gutachten einzuholen“.
Und Monika Düker, B'90/Grüne flüchtlingspolitische Sprecherin Landtagsfraktion NRW, betont: „Ziel muss es sein, dass Erlasse in denen vorgegeben wird, wie kranke Flüchtlinge zur Reisefähigkeit begutachtet werden, auch umgesetzt werden. Und das muss das Innenministerium jetzt sicherstellen, dass wir hier in der Auswertung der bisherigen Praxis zu verbindlicheren Absprachen mit den Ausländerbehörden kommen“.
Den Ausländerbehörden hat das Innenministerium bereits vor zwei Jahren Listen mit geeigneten Fachgutachtern zur Verfügung gestellt – doch offensichtlich halten sich viele Ämter nicht daran. Westpol wollte von der Düsseldorfer Ausländerbehörde wissen, warum sie im Fall Midoyan einen Mediziner mit einem Fachgutachten beauftragt hat, der gar kein Facharzt ist. Keine Auskunft, angeblich aus Datenschutzgründen.
Unsere Recherchen ergeben: Düsseldorf ist nicht die einzige Stadt, die die Dienste des Bonner Rettungsmediziners in Anspruch nimmt. Beispiel Liza Mrijaj aus Beckum. Fachärzte halten die Kosovarin für schwer psychisch krank und selbstmordgefährdet – der Bonner Arzt hingegen bescheinigt dem zuständigen Kreis Warendorf, dass Frau Mrijaj flugreisefähig ist. Erst die Härtefallkomission erreicht, dass sie in Deutschland bleiben darf.
Der traumatisierte junge Afghane ist nach Meinung des Bonner Arztes, den diesmal der Kreis Heinsberg beauftragt hat, per Attest „fit to fly“, also reisefähig. Entgegen anderslautender Fachgutachten und obwohl Khayr Tajik zweimal versucht hatte, sich umzubringen. Erst ein Gericht stoppt die Abschiebung, hält das Gutachten des Bonner Arztes für unzureichend.
Borka Tahiri, eine psychisch kranke Kosovarin aus Mayen und ihre Familie werden abgeschoben - auf Grundlage eines Attestes, das ein Mitarbeiter des Bonner Arztes erstellt hat. Nur einen Monat später stirbt Frau Tahiri im Kosovo an einer Gehirnblutung, möglicherweise durch den Stress der Abschiebung. Die Behörde lässt die Familie wieder nach Deutschland zurückkehren.
Dass der Bonner Arzt immer wieder von Behörden beauftragt wird, kann auch die evangelische Kirche nicht verstehen. Ihre Forderung an das NRW-Innenministerium ist eindeutig. Klaus Eberl, Stellvertretender Präses Synode der evangelischen Kirche: „Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen sind in aller Regel Leute, die aus der Hölle kommen, die Schlimmes erlebt haben, die oft auch unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Und dann ist es notwendig, dass ausgewiesene Fachleute dies beurteilen. Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater, die auch die entsprechende Qualifikation aufweisen“.
Welche Ärzte die Ausländerbehörden einsetzen, überprüft das Innenministerium derzeit. Erst dann sollen bei Bedarf Konsequenzen gezogen werden. Für die Midoyans ist das fatal. Es droht ein Abschied von den Freunden für immer. NRW schiebt wahrscheinlich einen schwerkranken Mann ab, weil sich ein Rettungsmediziner ganz einfach gegen sämtliche Fachgutachten durchsetzen kann. Mit unabsehbaren Folgen für die ganze Familie.
Stand: 26.06.2011
Seite teilen