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WESTPOL
Sendung vom 09. Oktober 2011
Fahndung über Gebühr
Banken und Sparkassen sind bekanntlich erfinderisch, wenn es um Gebühren geht. Trotzdem wundert es, dass sie sogar für Videoaufnahmen von Automatenbetrügern Geld nehmen - Bilder, die die Polizei für die Fahndung einsetzt. Diese Praxis ist sogar gesetzlich abgesegnet. Die Geldinstitute machen reichlich Gebrauch davon.
Nach diesem Automatenbetrüger fahndet die Polizei im Märkischen Kreis – das Foto aus der Überwachungskamera hat Polizeihauptkommissar Norbert Pusch von einer Bank bekommen. Und dafür bittet das Geldinstitut die Polizei auch noch zur Kasse. Und steht damit nicht allein, wie Norbert Pusch, Polizei Märkischer Kreis, berichtet: „Uns kosten die Bilder zwischen 17 Euro und 80 Euro – und da kann man nicht nur einzelne Geldinstitute dafür benennen, sondern es sind so ziemlich alle im Märkischen Kreis, die diese Kosten erheben.“
Die Polizei im Märkischen Kreis hat allein in diesem Jahr schon 4.000 Euro bezahlt – nicht nur für Fahndungsfotos. Selbst für Kontoabfragen verlangen die meisten Banken Geld – bestätigt Norbert Pusch – ohne Namen zu nennen: aus Datenschutzgründen.
Westpol sind die Geldinstitute bekannt. Ein Beispiel: Die Märkische Bank in Hagen. Der Vorstandsvorsitzende ist der einzige angefragte Bankchef, der vor der Kamera Stellung nimmt. Er beruft sich auf ein Gesetz – das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – und begründet die Gebühren mit dem Arbeitsaufwand.
Wir haben nachgefragt: Wie hoch ist denn so ein Arbeitsaufwand? Dazu Hermann Backhaus, Vorstandsvorsitzender Märkische Bank: „Es lässt sich manchmal schlecht belegen, weil es gibt natürlich die Situation, dass es schon ein paar Tage her ist, da muss man ein bisschen länger nachforschen an der Stelle. Aber insgesamt ist es ein Arbeitsaufwand, der so ein bis zwei Stunden oft dauern kann. Und dementsprechend verlangen wir auch an dieser Stelle die Vergütung, die uns auch dort gesetzlich möglich ist, nämlich 17 Euro pro Stunde.“
Zugelangt wird im ganzen Land – flächendeckend müssen die Polizeibehörden löhnen. Die meisten Geldinstitute verschicken Fahndungsbilder nur mit Rechnung. Nach Westpol-Informationen liegen die Beträge zwischen 17 und 125 Euro. Auch die Sparkassen kassieren – vor der Kamera will darüber niemand sprechen.
Auch die Sparkasse Lüdenscheid nicht – Antwort gibt es nur schriftlich. Und auch in diesem Fall beruft sich die Bank auf das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – Paragraf 22 – darin heißt es: „Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung…“
Dass darunter auch die Bankgebühren für Fahndungsbilder fallen sollen, ist für die Polizeigewerkschaft ein Skandal, so Frank Richter von der Gewerkschaft der Polizei NRW: „Kein Bürger kommt zur Polizei und sagt: Ich habe eine Aussage zu machen und zahlt mir vorher Geld, damit ich diese Aussage mache. Auch wenn das Zeugenentschädigungsgesetz hier eine Lücke hat, ist es eine moralische Pflicht der Banken, hier der Polizei zu helfen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir fordern, die Lücke aus dem Zeugenentschädigungsgesetz zu schließen. Banken dürfen sich nicht aus Steuergelder bedienen, um der Täter habhaft zu werden.“
Zuständig ist das Bundesjustizministerium. Es müsste das Gesetz ändern, neu regeln. Grundsätzlich bestehe kein Bedarf, heißt es bislang in Berlin. Klar, dass die Banken und Sparkassen weiter eine Gebühr verlangen, wenn sie das dürfen. Dabei wäre es ein leichtes, dem Abkassieren per Gesetz einen Riegel vorzuschieben.
Stand: 09.10.2011
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