
Sie befinden sich hier:
WDR.de
WDR Fernsehen
Information
WESTPOL
Sendung vom 29. Januar 2012
Risiko E-Zigarette
Statt zu rauchen, greifen immer mehr Raucher auf die elektrische Variante des Glimmstängels zurück und "dampfen". Doch NRW-Gesundheitsministerin Steffens geht gegen den neuen Trend vor - und zieht sich damit den Zorn der "Dampfer" zu.
Selten ist ein Verbot so wenig beachtet worden wie im Fall der E-Zigarette. Der Streit wird immer schärfer. Im E-Zigaretten-Lokal in Unna geht der Verkauf unvermindert weiter. Der Laden brummt, das Verbot schert hier niemanden - die Stammgäste lassen sich ihre E-Zigarette nicht verbieten. Es soll nach Tabak schmecken, oder nach Karibik-Urlaub - selbst nach Popcorn. Und die E-Variante sei allemal gesünder als die normale Zigarette, heißt es hier. Auf die Zigarette könnten sie mit der Elektro-Variante jetzt gut verzichten. Und deshalb qualmen, paffen, dampfen sie weiter - aber das sei eben kein Rauchen.
E-Zigaretten brennen nicht, sie funktionieren eher wie eine Dampfmaschine. Ein Akku liefert Strom, der bringt einen Draht zum Glühen. So wird eine Flüssigkeit im Mundstück erhitzt. Das sogenannte Liquid (eine chemische Mischung mit Aromen und mit oder ohne Nikotin) verdampft und kann inhaliert werden. Das sei allemal besser als Tabakrauch, der Meinung sind sie im E-Zigaretten-Lokal in Unna alle. Auch wenn es noch völlig im Nebel liegt, was da eigentlich genau verdampft und wie gefährlich es ist. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warnt deshalb: "Das ist meine Pflicht als Gesundheitsministerin, nämlich Menschen zu warnen und zu sagen: Glaubt nicht per se, dass das weniger schädlich ist. Glaubt nicht per se, dass nikotinlose Liquids gesund sind. Wir wissen es nicht."
Doch der E-Zigaretten-Händler Joachim Bretschneider hält dagegen: "Warum will man mir das verbieten? Ich bin doch ein mündiger Bürger und ein mündiger Mensch, und ich kann doch selber entscheiden, was ich mit meinem Körper mache."
Tatsache ist: Häufig wird die E-Zigarette genutzt, um das Rauchverbot in der Öffentlichkeit zu unterlaufen. Passivrauchen für die Umstehenden inklusive. Doch das Nichtraucherschutzgesetz greift zurzeit nicht - schon allein, weil eben nicht geraucht wird, sondern "nur" gedampft. Macht das E-Zigaretten harmlos? Die Krebsforscherin Martina Pötschke-Langer hält E-Zigaretten zumindest für weit weniger gefährlich als die Tabak-Variante. Aber bislang fehlen Studien, insbesondere zu den Langzeitfolgen. "Es ist eine Inhalation eines Chemikalien-Gemixes, von dem die Wirkungen und Nebenwirkungen auf der langfristigen Ebene überhaupt nicht bekannt sind. Also können wir nicht einen großen Menschenversuch hier gestatten, das ist doch absolut unethisch", so Pötschke-Langer.
Genau so denkt auch die NRW-Gesundheitsministerin. Doch was tun, wenn das Nichtraucherschutzgesetz nicht wirkt? Womöglich geht es über einen Umweg: Nikotinhaltige E-Zigaretten seien Arzneien und deswegen genau so zu behandeln, meint Gesundheitsministerin Steffens. "Es gibt ein Recht, was in Deutschland gilt: Das ist das Arzneimittelgesetz. Und wenn Sie mal in eine Apotheke gegangen sind und mal nach Nikotin-Produkten gefragt haben, dann wissen Sie, dass Nikotin-Kaugummis, dass Nikotin-Pflaster und auch dass Nikotin-Inhalatoren unter das Arzneimittelrecht fallen." Die Konsequenz wäre: Genau wie Nikotin-Pflaster müssten die Liquids auf Schaden und Nutzen jahrelang untersucht werden. So lange wären Herstellung und Handel verboten. Das wäre vermutlich das Ende der E-Zigarette.
Doch Pharmarechtsexperten sehen das anders. Arzneimittel müssen einen medizinischen Nutzen haben. Davon könne bei der E-Zigarette nicht die Rede sein. Das meint auch der E-Zigaretten-Händler Bretschneider: "Die Dampfzigarette ist für uns ein Genussmittel, die den Leuten den Genuss des Rauchens vermittelt und die bestimmt eine gesündere Alternative des Rauchens bietet, aber immer noch nicht gesund ist."
Was also ist nun wirklich drin im Qualm? Die Politik braucht eindeutige Erkenntnisse über den Elektro-Glimmstängel. Solange ist ein Verbot sinnlos. Klar ist aber: Der Nichtraucherschutz darf am Ende nicht verpuffen.
Stand: 29.01.2012
Seite teilen