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WESTPOL
Sendung vom 29. Januar 2012
Linke im Visier
Die Beobachtung von Politikern der Partei "Die Linke" sorgt für Kontroversen. Finden die Verfassungsschützer bei ihrer Arbeit immer das richtige Maß? Was darf der Verfassungsschutz, was darf er nicht?
Paul Schäfer macht keinen Hehl daraus: Die Politik der Bundesregierung ist nicht seine - nicht nur beim Thema Afghanistan. Er sitzt seit sieben Jahren für die Linkspartei im Bundestag, seine Fachkompetenz ist unbestritten, er gilt als Realo.
Trotzdem: Der Verfassungsschutz beobachtet ihn. Schäfer ist einer von vielen in seiner Fraktion, die den Geheimdienstlern verdächtig vorkommen: "Man hat jetzt auch den Eindruck, wenn man dort einmal Beobachtungsobjekt ist und in den Akten ist, dann geht das immer weiter", erklärt Schäfer. "Das ist schon ein Hinweis darauf, dass die Menschen in diesem Amt offensichtlich noch im Kalten Krieg leben."
Paul Schäfer war bis 1988 Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei. Das reicht offenbar, um bis heute beobachtet zu werden. Nicht nur für die Linkspartei ist das ein Skandal: "Ich halte es für eine massive Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, wenn 27 Abgeordnete der Linksfraktion beobachtet werden", so Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Auch Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Grüne, erklärt: "Es darf nicht sein, dass die Exekutive das Parlament kontrolliert, die Exekutive sich ein Parlament hält und die Opposition beobachten kann. Damit muss endgültig Schluss sein." Geht der Verfassungsschutz tatsächlich zu weit? Unbestritten ist: Manche Linke pflegen eine gefährliche Nähe zu linksextremistischen Gruppen, kämpfen für eine andere Republik. So heißt es etwa im aktuellen NRW-Verfassungsschutz-Bericht. Teile der Linkspartei "stellen die Systemfrage" und hätten ein "ambivalentes Verhältnis zu Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung."
Doch rechtfertigt das, Abgeordnete zu beobachten, die sich diese Haltung gar nicht zu eigen machen? Vor einer "Überwachung außer Kontrolle" warnt etwa der ehemalige NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP): "Das heißt: Da wird unter seinem Namen eine elektronische Akte angelegt und er erscheint im nachrichtendienstlichen Informationssystem. Und das bedeutet, dass jeder, der mit einem solchen Menschen unter Beobachtung in Kontakt gerät, auch in die Gefahr gerät - oder geraten kann - nun auch in diese Verdatungsmaschinerie zu geraten."
Davon ist der NRW-Verfassungsschutz angeblich weit entfernt. Innenminister Jäger versichert: Man beobachte nur Strömungen innerhalb der Linken und das mit wenig Personal: "Ein Viertel Mitarbeiter, eine Viertel-Planstelle, beschäftigt sich damit, Aussagen der Linken bzw. deren Einschlüsse zu sammeln und zu bewerten. Das können Parteitagsbeschlüsse sein, das können Reden sein, das können Pressemitteilungen sein - aber alles Dinge, die jeder andere Bürger auch lesen kann. Es geht darum zu beurteilen und zu beobachten - mehr nicht", so NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD).
Rolf Gössner hat das anders erlebt. Der Anwalt, Menschenrechtsaktivist und Autor, geriet 2007, als Schwarz-Gelb in Düsseldorf regierte, selbst ins Visier der Geheimdienstler. Gössner unterstützte linke Bewegungen gegen Rechts, hielt Vorträge. Das reichte, um verdächtig zu sein. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz wurde er sogar über 40 Jahre beobachtet. Erst 2011 beendeten die Gerichte die Beobachtung und Datensammlung durch die Behörden: "Es ist doch reichlich makaber, dass ausgerechnet eine demokratiewidrige Institution wie der Verfassungsschutz sich zum Hüter der Verfassung aufschwingt. Demokratiewidrig warum? Weil es sich um einen Inlandsgeheimdienst handelt, der geheime Mittel und Methoden anwendet und entsprechende geheime Strukturen hat, die kaum demokratisch kontrollierbar sind", so Gössner.
Beispiel Niedersachsen: Hier belässt es der Verfassungsschutz nicht beim reinen Beobachten, er setzt nachrichtendienstliche Mittel ein. Ähnlich handhaben es Bayern und Baden-Württemberg. Burkhard Hirsch fordert deshalb mehr Transparenz: "Also muss hier ein Bundestagsgremium zustimmen, ob das Kontrollkommission ist oder das Bundestagspräsidium - das mag man entscheiden - es muss eine zeitliche Begrenzung festgelegt werden, eine Berichtspflicht gegeben sein. Und vor allen Dingen muss derjenige, der beobachtet worden ist, am Ende seiner Tätigkeit davon informiert werden, damit die Rechtmäßigkeit des Vorgehens kontrolliert werden kann."
Abgeordnete im Visier des Verfassungsschutzes - das ist durchaus geboten, wenn es gute Gründe gibt. Doch die dürfen bei Paul Schäfer und vielen anderen bezweifelt werden. Der Verfassungsschutz muss sich erklären, andernfalls erweckt er den Eindruck, dass er es selbst mit der Verfassung nicht ganz so genau nimmt.
Stand: 29.01.2012
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