Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz / Staatskanzlei schließt Prüfung ab zum Verhältnis zwischen WDR und Dr. Ludwig Jörder
Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz
In dem Verhältnis zwischen dem WDR und seinem
Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Ludwig Jörder gibt es keinerlei
Hinweise auf Verstöße gegen das WDR-Gesetz. Dies hat eine
entsprechende Prüfung der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen ergeben, die aufgrund von Presseberichten im
August diesen Jahres eingeleitet worden war. Die Veröffentlichungen
hatten Jörder eine unzulässige Einflussnahme in seiner Funktion als
Geschäftsführer der Westfalenhallen Dortmund GmbH unterstellt.
Laut Prüfbericht gab es keinerlei Unregelmäßigkeiten bei der
Nutzung der Westfalenhallen durch den WDR in den vergangenen
Jahren. In den letzten fünf Jahren war die Westfalenhalle ein
einziges Mal im Auftrag des WDR gebucht worden. Auch konnte weder
ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Einfluss von Ludwig Jörder
auf die Vergabemodalitäten bei den Buchungen des den
Westfalenhallen zugehörigen Hotels festgestellt werden. Die
Buchungen werden von den WDR-Mitarbeitern selbst im Rahmen eines
zentralisierten Hotelreservierungsportals getätigt. Auch auf die
Preisgestaltung bzw. auf die Verhandlungen mit den Hotels hat der
Verwaltungsrat keinen Einfluss: Sie werden vom ZDF gemeinsam für
die öffentlich-rechtlichen Sender geführt.
Der WDR hatte die Vorwürfe von Beginn an als unbegründet
zurückgewiesen, war der Bitte der Staatskanzlei NRW nach einer
Stellungnahme im Sinne der Transparenz aber gerne nachgekommen.