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Freitag, 10.02.2012

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Senderprofil; Rechte: WDR

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Töchter und Beteiligungen

Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen

Gemäß § 45 WDR-Gesetz sowie § 16 b Rundfunkstaatsvertrag darf sich der WDR unter bestimmten Voraussetzungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. Insbesondere muss der WDR durch die Beteiligung an Unternehmen bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe bzw. der Umsetzung seines Programmauftrags unterstützt werden. Darüber hinaus muss ein angemessener Einfluss auf die Geschäftspolitik des jeweiligen Unternehmens sichergestellt sein.

Die Tochtergesellschaften

Zu den 100-prozentigen Tochtergesellschaften gehört zum einen die WDR mediagroup GmbH, die im Wesentlichen die Werbevermarktung für den WDR abwickelt und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Marketing und der Programmverwertung bereitstellt. Zum Anderen die WDR Gebäudemanagement GmbH, die die Liegenschaften für den WDR verwaltet und bewirtschaftet. Durch die gezielte Ausrichtung der Dienstleistungen der Tochtergesellschaften auf den WDR realisiert der WDR finanziell und auch qualitative Vorzüge.

Die Beteiligungsunternehmen

Mit seinen Beteiligungsunternehmen verfolgt der WDR unterschiedliche markt- und programmbezogene aber auch kulturelle und ideelle Zielsetzungen. Auch die dort nicht direkt dem Programm zuzuordnenden Beteiligungen dienen mittelbar der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe, da sie z.B. unterstützende Funktionen im Bereich Qualifikation oder Technologie aufweisen oder den WDR in seiner Eigenschaft als Kulturfaktor unterstützen.

Die ARD-Tochtergesellschaften

Spezielle ARD-Tochtergesellschaften, an denen die Landesrundfunkanstalt gemeinschaftlich beteiligt sind, unterstützen die ARD-Mitglieder z.B. bei Filmproduktionen (Degeto Film), der Archivierung bedeutsamer Ton- und Bildträger (Deutsches Rundfunkarchiv), der Entwicklung neuer Rundfunktechnik (Institut für Rundfunktechnik) und der zentralen Vermarktung von Werbezeiten (ARD-Werbung Sales & Services).

Gemeinschaftseinrichtungen

Neben den Beteiligungen an privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen ist der WDR gemeinsam mit anderen Landesrundfunkanstalten an rechtlich unselbständigen Gemeinschaftseinrichtungen beteiligt. Zusammen mit dem ZDF betreibt die ARD z.B. die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).



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