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Senderprofil; Rechte: WDR/Sachs

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Gremien

Rundfunkrat - Drei-Stufen-Test

WDR-Rundfunkrat genehmigt „sportschau.de“ und „einsfestival.de“

Köln, 13. Juli 2010 – Der Rundfunkrat hat mit einer Reihe von Änderungen die Genehmigungen für die ARD-Gemeinschaftsangebote „sportschau.de“ und „einsfestival.de“ beschlossen, für die der WDR die Federführung hat. Damit sind alle Telemedienkonzepte der ARD nun genehmigt – mit den entsprechenden Beschränkungen, die die Rundfunkräte als notwendig erachtet haben.

Rundfunkrat veröffentlicht Genehmigungsbeschlüsse und Gutachten zu „wdr.de“ und „WDR Text“

Köln, 23. Juni 2010 – Mit einer Reihe von Änderungen gegenüber den ursprünglich vom WDR vorgelegten Telemedienkonzepten hat der WDR-Rundfunkrat die Genehmigungen für die Telemedienangebote „wdr.de“ und WDR Text beschlossen. Der Rundfunkrat veröffentlicht nun diese Beschlüsse sowie die Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen beider Angebote.

Rundfunkrat beschließt überarbeitetes Internet- und Videotextangebot des WDR

Köln, 20. Mai 2010 – Der Rundfunkrat hat gestern einstimmig die Telemedienkonzepte des WDR zu dem Internetangebot „wdr.de“ und zu „WDR Text“ genehmigt. Dem Beschluss waren 12 Monate lang andauernde intensive Beratungen des Rundfunkrates und eine Reihe von inhaltlichen Änderungen an dem vom WDR vorgelegten Konzept vorausgegangen.

Rundfunkrat: Deutlichere Abgrenzung des WDR-Angebotes im Internet

Köln, 10. Mai 2010 – „Die Internetangebote „wdr.de“ und „WDR Text“ können nun entschieden werden“, erklärt Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Monika Piel, die Intendantin des WDR hat die überarbeiteten Telemedienkonzepte den Mitgliedern des Rundfunkrates übergeben.

Rundfunkrat fordert Präzisierungen in WDR-Telemedienkonzepten

Köln, 19. März 2010 – Im Rahmen des sogenannten Drei-Stufen-Test-Verfahrens hat sich der WDR-Rundfunkrat mit der Zwischenbewertung seiner intensiven Prüfungen des von Intendantin Monika Piel vorgelegten Telemedienkonzeptes zum Online-Angebot "wdr.de" und dem Teletextangebot „WDR Text“ befasst. Um die abschließenden Entscheidungen vorzubereiten, hat der Rundfunkrat die Intendantin aufgefordert, eine Reihe von Änderungen und Präzisierungen an diesen Telemedienkonzepten vorzunehmen.

Neue Sachkommission Drei-Stufen-Test nimmt Arbeit auf

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2010 die neue Sachkommission Drei-Stufen-Test gewählt. Neben der bereits im Dezember gewählten Vorsitzenden Ruth Hieronymi und der stellvertretenden Vorsitzenden Susanne Rüsberg-Uhrig gehören der Kommission folgende Mitglieder des 11. Rundfunkrats an: Marc Jan Eumann, Dr. Dagmar Gaßdorf, Dr. Edeltraud Klueting, Adil Laraki, Ruth Lemmer, Horst Schröder, Maria Westerhorstmann und Peter Wolf. Die Sachkommission bereitet die Beschlüsse des Rundfunkrates zur Bestandsübernahme der ARD- und WDR-Telemedienangeboten vor.

19. Januar 2010: Apps in Drei-Stufen-Test integrieren

„Mit den Apps steht der Drei-Stufen-Test vor einer neuen Bewährungsprobe“, erklärt Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. „Klar ist, dass es sich bei Apps nicht um neue Angebote handelt, sondern nur um einen neuen Verbreitungsweg."

01. Dezember 2009: Rundfunkrat beschließt Mitberatungsvorlagen für „sportschau.de“ und „einsfestival.de“

Einstimmig ohne Enthaltung hat der WDR-Rundfunkrat die von der Sachkommission Drei-Stufen-Test erarbeiteten Vorlagen zu den Telemedienkonzepten „sportschau.de“ und „einsfestival.de“ verabschiedet.

22. September 2009: Publizistischer Wert der Internet-Angebote muss gesondert bewertet werden

Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner heutigen Sitzung den Beschluss gefasst, die publizistische Qualität der Internet-Angebote „sportschau.de“, „einsfestival.de“, „wdr.de“ und „WDR Videotext“ in einem Expertengespräch gesondert zu erörtern.

19. August 2009: Drei-Stufen-Test: Rundfunkrat setzt Grenzen bei Bestandsüberführung

Bestandsüberführung für WDR-Webchannels nicht möglich
Der WDR-Rundfunkrat kann das Drei-Stufen-Test-Verfahren zu dem Telemedienkonzept WDR-Webchannels nicht fortführen. Im Zuge des Verfahrens ist deutlich geworden, dass zwischen dem Telemedienkonzept und dem tatsächlichen Webchannel-Angebot erhebliche Diskrepanzen bestehen. Das zentrale Angebot des Konzepts ist noch nicht umgesetzt worden. Der mit den marktlichen Auswirkungen befasste Gutachter konnte daher das Marktumfeld der Webchannels nicht analysieren. Die Verfahren zu sportschau.de, einsfestival.de, wdr.de und WDR Videotext bleiben von dem Beschluss des Rundfunkrates unberührt.

Zur Erinnerung: In allen fünf Verfahren hat der WDR ein Genehmigungsverfahren für die Überführung des Bestands in Gang gesetzt. Grundlage des Verfahrens ist der Bestand. Wie dargelegt, gibt es bei den Webchannels aber keinen Bestand, sondern bisher nur eine Konzeption. Daher kann von einer Bestandsüberführung nicht mehr die Rede sein. Hier greift vielmehr das Verfahren für ein neues Angebot.

45 Stellungnahmen zu den ARD-Angeboten
Am 29. Juli 2009 endete die Eingangsfrist für die Stellungnahmen Dritter zu den ARD-Angeboten einsfestival.de und sportschau.de. Den WDR-Rundfunkrat haben 45 Stellungnahmen erreicht. Die Stellungnahmen werden derzeit gesichtet. Es gibt eine grobe Unterscheidung in die kommerziellen Wettbewerber, die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur eingeschränkt zulassen wollen, und gesellschaftliche Gruppen, die ein stärkeres Engagement und insbesondere längere Verweildauern im Netz wünschen.

Am 12. August 2009 fand ein Workshop der Sachkommission mit den Gutachtern, die die marktlichen Auswirkungen der Angebote zu untersuchen haben, statt. Der Rundfunkrat hat sich davon überzeugen können, dass die Auswahl der Gutachter nicht nur unter finanziellen Aspekten, sondern auch mit Blick auf die Rechtsfestigkeit eine sehr gute war.

17. Juli 2009: WDR-Rundfunkrat beauftragt Gutachter

Der Drei-Stufen-Test mündet in die erste entscheidende Phase. Der WDR-Rundfunkrat hat die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedien-Bestands des WDR sowie von sport.ARD.de und einsfestival.de vergeben. Grundlage der Vergabe war der Beschluss des Rundfunkrates vom 1. Juli 2009, mit dem das Gremium den methodischen, finanziellen und verfahrenstechnischen Rahmen vorgegeben hat. Auf der Basis des Beschlusses hat der Vorsitzende des Rundfunkrates, Reinhard Grätz, nun die Auswahl getroffen.

10. Juli 2009: WDR-Rundfunkrat kurz vor der Gutachterbeauftragung

Die Vorbereitungen zum Prüf- und Genehmigungsverfahren der am
3. Juni 2009 durch den Rundfunkrat veröffentlichten Angebotsbeschreibungen des fortzuführenden Telemedien-Bestands des WDR und von sportschau.de und einsfestival.de laufen auf Hochtouren.

Der Rundfunkrat erteilte dem Vorsitzenden Reinhard Grätz das Verhandlungsmandat mit Interessenten für die marktlichen Gutachten. Grätz ist zuversichtlich, in den nächsten Tagen die Verträge unterzeichnen zu können. Danach werden wie vorgegeben die Namen der Gutachter bekannt gegeben.

3. Juni 2009: WDR-Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren

Mit dem heutigen Tag (3. Juni 2009) eröffnet der WDR-Rundfunkrat gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungs-
staatsvertrags das Prüfverfahren zu den bestehenden und fortzuführenden Telemedienangeboten des WDR sowie zu den vom WDR federführend verantworteten Telemedienangeboten der ARD.

Über die unten angegebenen Links gelangen Sie zu den jeweiligen Angebotsbeschreibungen mit ausführlichen Informationen zu den Verfahren, insbesondere auch zur Gelegenheit für Dritte, Stellungnahmen abzugeben.

15. Mai 2009: WDR-Rundfunkrat startete den Drei-Stufen-Test

Der am 1. Juni 2009 in Kraft tretende 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundunkanstalten in Deutschland, sowohl das bestehende Telemedienangebot (Art. 7) als auch neue und wesentlich veränderte Telemedienangebote (§ 11f) einem neuen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. "Herr des Verfahrens" ist der Rundfunkrat.

Der Rundfunkrat hat zu prüfen,

  1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen entspricht;
  2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt;
  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Dabei sind Quantität und Qualität der vorhandenen frei zugänglichen Angebote, die marktlichen Auswirkungen des geplanten Angebots sowie dessen meinungsbildende Funktion angesichts bereits vorhandener vergleichbarer Angebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu berücksichtigen (§ 11f Abs. 4).

Vor Aufnahme eines neuen oder veränderten Angebots hat der Rundfunkrat Dritten innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen nach Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung im Internet (www.wdr-rundfunkrat.de ) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Rundfunkrat kann zur Entscheidungsbildung gutachterliche Beratung heranziehen. Zu den marktlichen Auswirkungen ist verpflichtend ein Gutachten einzuholen. Zur Vorbereitung der Auftragsvergabe wurden am 15. Mai 2009 die nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren zu den Telemedienkonzepten des WDR: wdr.de, Webchannel und Videotext WDR und zu den vom WDR federführend verantworteten ARD-Online-Angeboten EinsFestival.de und sport.ARD.de eingeleitet.

Der Rundfunkrat wird – wie rundfunkstaatsvertraglich vorgegeben – die Namen der Gutachter/innen veröffentlichen. Die jeweiligen Gutachter/innen können weitere Auskünfte und Stellungnahmen einholen. Ihnen können auch Stellungnahmen direkt übersandt werden.

Der Rundfunkrat trifft seine Entscheidung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In der Entscheidungsbegründung ist unter Berücksichtigung der Stellungnahmen Dritter und der Gutachten darzulegen, ob das bestehende (Art. 7) oder künftig das neue oder veränderte Angebot vom Auftrag umfasst ist.

Das Ergebnis der Prüfung sowie die eingeholten Gutachten sind in gleicher Weise wie die Angebotsbeschreibung unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf der Unternehmensseite des WDR zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist somit das wichtigste Instrument, um Transparenz herzustellen. Zuvor hat die Intendantin des WDR der für die Rechtsaufsicht über den WDR zuständigen Behörde alle Unterlagen zu übermitteln und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, so sieht es das WDR-Genehmigungsverfahren vor.

Das Verfahren endet nach einer Prüfung durch die Rechtsaufsicht mit der Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. Damit ist das jeweilige Angebot formell beauftragt und kann starten.

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 die erforderlichen Handlungsgrundlagen beschlossen:

  • die Satzung "Genehmigungsverfahren des WDR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme"

und

  • die Satzung "ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25.November 2008".

Beide Satzungen wurden am 28. April 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht (offizielle Fundstelle: GV.NRW.2009) und sind somit in Kraft getreten.

Zur Kenntnis nahm der Rundfunkrat die auf den jeweiligen Genehmigungsverfahren basierenden Verfahrensabläufe für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von ARD und ZDF.

Bereits am 20. November 2008 hatte der Rundfunkrat beschlossen, den Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie zu beauftragen, in Kooperation mit der Kanzlei OLSWANG ein Gutachten zu den rechtlichen und medien-ökonomischen Grundlagen des Drei-Stufen-Test zu erstellen. Der Vorsitzende des Rundfunkrats und die Verfasser stellten das Gutachten "Rahmenbedingungen für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests" am 1. April 2009 in einem Pressegespräch vor. Inzwischen ist es in der Reihe Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie als Heft 252 veröffentlicht.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal hat daraus eine Kurz-Version erarbeitet, in der sie mit eigenen Worten den im Gutachten aufgezeigten Prüfungsprozess darstellt, die dortigen Ausführungen zu den einschlägigen unbestimmten Rechtsbegriffen im 12. RÄStV erläutert und dabei auch die Handlungsspielräume des Rundfunkrats hervorhebt. "Rundfunkräte sind der Allgemeinheit verpflichtet und müssen deshalb der interessierten und medienrechtlich nicht versierten Öffentlichkeit erklären können, was sie tun" (Erika Bock-Rosenthal). Diese Kurzversion wird zu den Arbeitsgrundlagen der am 28. April 2009 vom Rundfunkrat eingesetzten Sachkommission Drei-Stufen-Test gehören.

Den Vorsitz der Sachkommission Drei-Stufen-Test führt Karin Junker, Vorsitzende des Programmausschusses und Mitglied im ARD-Programmbeirat. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal gewählt.

Weitere Mitglieder der Sachkommission Drei-Stufen-Test sind:

  • Gabriele Behler Staatsministerin a.D.
  • Klaus Brunsmeier
  • Marc Jan Eumann MdL, stellv. Vorsitzender Haushalts- und Finanzausschuss
  • Reinhard Grätz, Vorsitzender Rundfunkrat
  • Dr. Heike Gregarek
  • Prof. Dr. Theodora Hantos
  • Jürgen Rosorius, stellv. Vorsitzender Programmausschuss
  • Peter Schmidt
  • Horst Schröder
  • Friedhelm Wixforth, Vorsitzender Haushalts- und Finanzausschuss

Aufgabe der Sachkommission ist es, alle mit den Drei-Stufen-Test-Verfahren im Zusammenhang stehenden Unterlagen zu beraten, Sach- und Verfahrensfragen sowie Handlungsspielräume des Rundfunkrats zu klären, die Beauftragung von Gutachtern vorzubereiten, die Beratungsvorlage für die mitberatenden Gremien sowie die Entscheidungsbegründung des Rundunkrats vorzubereiten.

Auskünfte erteilt
die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Telefon: 0221/220-5600



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