
WDR.de
Unternehmen WDR
Senderprofil
Organisation
Korruptionsvorsorge
Der WDR hat umfassende Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge ergriffen. Entsprechend der Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgebote sind bei der Berichterstattung und bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen des WDR ausschließlich sachliche Maßstäbe anzulegen. Korruptionsversuche und Interessenkollisionen werden nicht geduldet, sondern entschlossen bekämpft.
Durch klare Vorschriften und Verträge gibt der WDR seinen
Beschäftigten, Geschäftspartnern und Dritten
Orientierung. Für das Außenverhältnis, das
heißt, zwischen WDR, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie Geschäftspartnern, sind Antikorruptionsklauseln in den
Verträgen enthalten. Transparenz und organisatorische
Standards wie die Funktionstrennung sind zentrale Bestandteile der
internen Regelungen.
Der WDR bietet Schulungen an, um die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des WDR für Korruptionsanzeichen zu
sensibilisieren und zu den Vorschriften zu beraten. Damit
entspricht der WDR den hohen Ansprüchen, die an das Handeln
der Beschäftigten gestellt werden. Sofern für
Beschäftigte Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des
eigenen Handelns oder zweifelhafte Vorgänge im Arbeitsumfeld
bestehen, bietet der WDR internen und externen Rat an.
Der WDR hat einen Ombudsmann berufen. Rechtsanwalt Axel Groeger ist
Ansprechpartner für Hinweisgeber/innen, die aus Gründen
des Selbstschutzes zunächst anonym bleiben wollen. Durch die
anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die
Identität der Hinweisgeber/innen geschützt wird.
Hinweisgeber/innen können Beschäftigte des Unternehmens,
Geschäftspartner oder Dritte sein. Hier finden Sie weitere
Informationen für Hinweisgeber/innen.
Darüber hinaus hat der WDR den Leiter der Hauptabteilung
Revision als Korruptionsbeauftragten benannt.
Christoph Hagen ist für die Beratung der
Geschäftsleitung zum Thema Korruption verantwortlich.