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Freitag, 10.02.2012

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Senderprofil; Rechte: WDR/Schulze

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Organisation

Korruptionsvorsorge

Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge

Der WDR hat umfassende Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge ergriffen. Entsprechend der Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgebote sind bei der Berichterstattung und bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen des WDR ausschließlich sachliche Maßstäbe anzulegen. Korruptionsversuche und Interessenkollisionen werden nicht geduldet, sondern entschlossen bekämpft.

Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge; Rechte: WDR

Durch klare Vorschriften und Verträge gibt der WDR seinen Beschäftigten, Geschäftspartnern und Dritten Orientierung. Für das Außenverhältnis, das heißt, zwischen WDR, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern, sind Antikorruptionsklauseln in den Verträgen enthalten. Transparenz und organisatorische Standards wie die Funktionstrennung sind zentrale Bestandteile der internen Regelungen.

Der WDR bietet Schulungen an, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WDR für Korruptionsanzeichen zu sensibilisieren und zu den Vorschriften zu beraten. Damit entspricht der WDR den hohen Ansprüchen, die an das Handeln der Beschäftigten gestellt werden. Sofern für Beschäftigte Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des eigenen Handelns oder zweifelhafte Vorgänge im Arbeitsumfeld bestehen, bietet der WDR internen und externen Rat an.

Der WDR hat einen Ombudsmann berufen. Rechtsanwalt Axel Groeger ist Ansprechpartner für Hinweisgeber/innen, die aus Gründen des Selbstschutzes zunächst anonym bleiben wollen. Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität der Hinweisgeber/innen geschützt wird.

Hinweisgeber/innen können Beschäftigte des Unternehmens, Geschäftspartner oder Dritte sein. Hier finden Sie weitere Informationen für Hinweisgeber/innen.

Darüber hinaus hat der WDR den Leiter der Hauptabteilung Revision als Korruptionsbeauftragten benannt. Christoph Hagen ist für die Beratung der Geschäftsleitung zum Thema Korruption verantwortlich.


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