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Fernsehsendung Freitag, 11. Mai 2012

Planet Wissen

8.15 - 9.15 Uhr, WDR Fernsehen Mitschnitt für Schule und WeiterbildungVideotext für Hörgeschädigte

Forscher fragen - Knochen antworten

In Knochen steckt mehr als so mancher denkt. Für Archäologen sind sie Zeugen der Vergangenheit. Sie überdauern Jahrtausende und verraten Forschern unglaubliche Details über Lebensumstände, Todesursachen oder sogar Krankheiten unserer verstorbenen Vorfahren.


Knochen können tatsächlich Geschichten erzählen. Sie dokumentieren den Verlauf der menschlichen Evolution, gleichzeitig belegen sie auch die kulturelle Entwicklung der Menschen. Knochen dienten in frühen Kulturen als Werkzeuge, Waffen und auch als Kultgegenstände. Schon in der Eiszeit - vor über 40.000 Jahren - fertigten Menschen auf der schwäbischen Alb aus Knochen die ersten Kunstgegenstände.

Studiogast: Der Paläopathologe Prof. Michael Schultz von der Universität Göttingen untersucht an alten Skeletten und Knochen, unter welchen Lebensbedingungen unsere Vorfahren lebten und an welchen Krankheiten sie litten. Gelegentlich hilft er mit seinen speziellen Untersuchungsmethoden auch bei aktuellen polizeilichen Ermittlungen - immer dann, wenn Knochen die einzigen Anhaltspunkte für die Aufklärung von Fällen bieten. Wie zum Beispiel im Falle der Moorleiche "Moora".

Moderation: Birgit Klaus, Dennis Wilms
(SWR-Übernahme)

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Themen: Geschichte, Kultur/Religion, Naturwissenschaft


Hinweise für den Mitschnitt
Städtischen Volkshochschulen ist es erlaubt, diese Fernsehsendung zu nichtgewerblichen Bildungs- und Weiterbildungszwecken mitzuschneiden.
Voraussetzung für die Mitschnittsberechtigung ist, dass die jeweilige Volkshochschule dem Rahmenvertrag zwischen den Verwertungsgesellschaften (VFF, GEMA, VG-Wort, VG-Bild, GLV) und dem Deutschen Städtetag beigetreten ist.

Der Rahmenvertrag
Textauszug aus §1 des Rahmenvertrags,
Vertragsgegenstand: "Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von Mitschnitten ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen im Rahmen der Weiterbildung im Bereich der Volkshochschulen zu nichtgewerblichen Bildungszwecken. Hierunter sind insbesondere Kulturmagazine, Wissenschaftssendungen sowie Dokumentationen und Features zu verstehen. Ausgenommen von der Nutzungseinräumung sind ausdrücklich Eurovisionssendungen, Musiksendungen, Sportübertragungen, dramatische Produktionen und Spielfilme."

Textauszug aus §2 des Rahmenvertrags,
Rechteeinräumung: "Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht in eigenen Veranstaltungen der Volkshochschulen verwendet werden. Sie sind spätestens 12 Monate nach der Aufnahme zu löschen. (...) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß die Verbreitung der Bild- oder Tonträger oder ihre Nutzung zur Wiedergabe außerhalb eigener Veranstaltungen nicht zulässig ist."
Videotext für Hörgeschädigte
Diese Ausstrahlung ist mit Videotext-Untertiteln versehen. Sie werden auf der Seite 150 des WDR-Textes ausgestrahlt. Weitere Informationen finden Sie hier.



Zeichenerklärung

  • Radiosendung Radiosendung
  • Fernsehsendung Fernsehsendung
  • Mitschnitt für Schule oder Weiterbildung Mitschnitt für Schule oder Weiterbildung
  • Videotext für Hörgeschädigte Videotext für Hörgeschädigte
  • Zweikanalton Zweikanalton

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