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Nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Verwirrung um private Solaranlagen

von Frank Menke

Sind viele private Solaranlagen in NRW illegal, weil keine Baugenehmigung eingeholt wurde? Diesen Schluss legte eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster nahe. Doch OVG und Bauministerium geben Entwarnung.

Solaranlage; Rechte:ddp

Private Solaranlage

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Konkret hatten die Verwaltungsrichter über die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf einer Reithalle im Oberbergischen Kreis entschieden. Der Kreis untersagte dies, und das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm mit dem noch unveröffentlichten Beschluss vom Montag (20.09.10) nun Recht. "Eine Firma wollte das Dach der Reithalle mieten, dort eine Solaranlage errichten und den so gewonnen Strom an einen Energieversorger verkaufen", sagte Ullrich Lau vom Oberverwaltungsgericht WDR.de am Freitag (24.09.10). Dies sei eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu gewerblichen Zwecken, die einer Baugenehmigung bedürfe.


Einspeisung ins öffentliche Netz

In der NRW-Bauordnung gibt es aber seit 1995 einen Passus, dem zufolge Solaranlagen auf oder an Gebäuden gar keine Baugenehmigung benötigen. Für besondere Verwirrung hatte der Umstand gesorgt, dass auch Besitzer privater Solaranlagen Teile des von ihnen produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, um die Einspeisevergütung zu kassieren. Daraus wurde abgeleitet, dass die meisten privaten Besitzer dieser Anlagen gewerbetreibend seien und alle ohne Baugenehmigungen errichteten Photovoltaikanlagen illegal.


OVG gibt Entwarnung

OVG-Sprecher Lau beruhigt allerdings: Die meisten Betreiber privater Solaranlagen müssten sich keine Gedanken machen, sofern sie ihr Dach "nicht an Dritte vermieten, die mit der Stromerzeugung die Absicht der Gewinnerzielung verfolgen" würden. "Keiner Genehmigung bedarf eine Solarenergieanlage für den Eigenbedarf eines Wohnhauses oder eines Betriebsgebäudes", erklärt Lau. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob Teile des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist werden. In diesem Fall würde kein Gewerbe betrieben, da die Stromerzeugung in erster Linie privaten Zwecken diene.


Ministerium: Baugenehmigung nicht erforderlich

Genauso schätzt auch das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr die Lage ein. Demnach habe der OVG-Beschluss "keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen. Diese Solaranlagen sind schon aufgrund der baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses war", heißt es in einer Erklärung vom Freitag (24.09.10). Das Ministerium geht davon aus, dass derartige Anlagen vollständig oder überwiegend Energie für den Eigenbedarf produzierten: "Somit liegt keine Nutzungsänderung vor. Eine Baugenehmigung ist daher nicht erforderlich."


2009 hatte das Bauministerium in einem präzisierenden Erlass zur Vorschrift von 1995 erklärt, dass Solaranlagen nur dann genehmigungsfrei seien, wenn sie nicht zur Nutzungsänderung eines Gebäudes führten. Laut Ministerium sollte mit diesem Zusatz das ausufernde Aufstellen von Solaranlagen im Außenbereich von Bauernhöfen eingedämmt werden - so wie im vorliegenden Fall aus dem Oberbergischen Kreis.






Kommentare 

Bisherige Beiträge

Mark vor 74 Woche(n)
Tolles Bild zu diesen Artikel. Da müsste mann mal die BG Bau vorbeischicken. Keine Abstrurzsicherung, und Netze unterm Dach fehlen sehwarscheinlich auch. Klasse...........................
Sebastian Schöne vor 88 Woche(n)
Leider kennen sich weder WDR noch der neue Bauminister (vgl. WDR-Interview) mit dem Thema aus: Praktisch jeder Eigentümer betreibt seine Fotovoltaikanlage dank der Einspeiseverordnung aus rein gewerblichen Gründen. "Solarenergieanlage für den Eigenbedarf eines Wohnhauses" gibt es somit eigentlich nicht, und erst recht nicht "überschüssigen Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird" (O-Ton Interview mit dem Minister). Als Betreiber einer Anlage würde ich mich über fundiertere Informationen freuen.
Lutz.Schmidt-Stafford@web.de vor 88 Woche(n)
OVG Münster gibt Entwarnung bei Fotovoltaikanlagen FV Haben diese Leute, die da im Namen des Volkes Recht sprechen und Statements für die verunsicherte Öffentlichkeit abgeben, ein BISSCHEN Ahnung von der Materie oder können sie definitiv nur noch mehr Verwirrung stiften ?? Fakt ist ja wohl, dass die meisten Betreiber von FV Anlagen ins Netz einspeisen und nicht nur ein BISSCHEN, sondern alles. Wenn wir ein BISSCHEN Strom beiseite legen könnten für den Eigenbedarf ... nicht schlecht, für schlechte Zeiten im Säckchen in die Ecke gelegt. Welche Verhältnis von Einspeisung / Nichteinspeisung ist denn okay ? Ist nur die Gewerbeanmeldung das KO Kriterium ? Was will uns jetzt Herr LAU eigentlich sagen ? Ich habe ein BISSCHEN Gewerbe angemeldet für die 100 % , die ich einspeise. Wohne ich jetzt damit ein BISSCHEN oder vollständig im Gewerbegebiet ? Ein BISSCHEN genauere Formulierung tut not. Darin sind doch die Ministerialen ansonsten nicht nur ein BISSCHEN Großmeister bzw. Oberlehrer
Adolph vor 88 Woche(n)
Wie soll man das objektiv kommentieren, von vielen Dächers spiegeln sich die Fotovoltaikfelder, hoch subventioniert weil sonst total unwirtschaftlich. Viele Investoren sind schon auf die"Schnauze" gefallen, Anlage mangelhaft, Firma insolvent oder anderer Name, keine Garantie, pleite. Da dürfte das Problem der Genehmigung schon als klein erscheinen. Außerdem, das hätte man vor der Installation der Anlage vorausgesetzt. Da ist vieles schief gelaufen wie es scheint. Kein Wunder, das schnelle Geld lockt. Bei einem so naiven Staat kein Wunder.
Peter Hoffmann vor 88 Woche(n)
Die Beruhigung des OVG-Sprechers ist irreführend. Die meisten Anlagen auch auf Privathäusern speisen den Strom komplett oder fast komplett ins Netz, da dies bis 2010 am meisten gefördert wurde. Zweitens können allein aus technischen Gründen nur 20 bis 40 Prozent des Solarstroms selbst genutzt werden, da die Sone nun mal anders scheint als man Strom verbraucht. Und drittens betreibt auch jeder Privatmann mit Solaranlage auf dem Dach rechtlich ein Gewerbe, das auch angemeldet sein muss. Das alles weiß jeder, der schon selbst eine Anlage auf dem Dach hat, nur offenbar die Sprecher von OVG und Bauministerium nicht. Was also nun? Sind doch alle Anlagen illegal???? Bitte um Aufklärung.
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24.09.2010, 13:20 Uhr


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