Seit das Klimaschutzabkommen von Kyoto 2005 in Kraft getreten ist, muss die europäische Industrie für ihre Abgase Verschmutzungsrechte nachweisen: Wer Kohlendioxid (CO2) in die Umwelt abgibt, darf dies nur tun, wenn er dafür sogenannte CO2-Zertifikate vorlegen kann. Für jedes CO2-Zertifikat darf ein Unternehmen eine Tonne des Treibhausgases freisetzen - sei es bei der Herstellung von Strom, Stahl oder Zement. Wer mehr CO2 ausstößt, als ihm erlaubt ist, muss sich die fehlenden Emissionsrechte organisieren. Besonders billig ist das in Entwicklungs- und Schwellenländern möglich.
Das Kyoto-Protokoll hat dafür ein spezielles Instrument geschaffen: den sogenannten „Clean Development Mechanism“ (CDM). Durch diesen „Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung“ kann jede Tonne Treibhausgas, die in der Dritten Welt eingespart wird, in ein CO2-Zertifikat umgerechnet werden. Europäische Industrieunternehmen können sich so ihre CO2-Einsparverpflichtung durch Gutschriften aus Klimaschutz-Projekten im Ausland erfüllen. Das geschieht über sogenannte CDM-Projekte in Asien, Afrika und Südamerika. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führen die Firmen selbst CDM-Projekte durch und erhalten so die notwendigen Verschmutzungsrechte. Oder sie kaufen zum Beispiel an der Leipziger Strombörse CO2-Zertifikate, die andere Unternehmen durch ihre CDM-Projekte geschaffen haben.
Die Logik des CDM: Die Abgase sollen dort reduziert werden, wo es am kostengünstigsten ist. Denn für die Atmosphäre spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Erde das Treibhausgas vermieden wird.
CDM/JI-Portal des Bundesumweltministeriums
Stand: 11.12.2009, 00:00 Uhr
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