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daheim+unterwegs
Sendung vom 15. Juni 2011
Service
Als Geschädigter in einem Versicherungsfall hat man es oft
schwer, sein Recht durchzusetzen. Das gilt insbesondere für
Haftpflichtschäden. Hier muss sich die Versicherung der
Gegenpartei um die Schadensregulierung kümmern und die
lässt sich meist Zeit. Mit dem Rechtsanwalt Frank Vormbaum
sprechen wir darüber, welche Rechte Geschädigte haben und
was sie tun können, damit der Schaden schnell reguliert
wird.
Um die Prüfung zu beschleunigen, aber auch, um den eigenen
Anspruch durchzusetzen, muss der Geschädigte das
Unfallgeschehen sorgfältig dokumentieren, denn alles, was
nicht aufgeklärt werden kann, geht zu seinen Lasten. Wichtig
ist es z.B., Fotos zu machen und Zeugen zu notieren. Dies kann man
später nicht nachholen. Wenn man sich verletzt hat, es sich
also um einen Personenschaden handelt, sollte man in jedem Fall zum
Arzt gehen. Wenn sich aus dem Unfall ein chronisches oder lang
anhaltendes Leiden entwickelt, sollte man außerdem ein
Patienten-Tagebuch führen.
Der Geschädigte sollte sich vom Verursacher den Namen und die
Adresse seiner Versicherung geben lassen und nicht allein darauf
vertrauen, dass dieser den Schadensfall sofort meldet. Am
unproblematischsten sind laut Frank Vormbaum Fälle mit
Schadenshöhen bis ca. 500 Euro. Hier gebe es nämlich oft
die interne Vorgabe, dass auf einen Gutachter verzichtet werden
könne, was das Verfahren enorm beschleunigt.
Frank Vormbaum rät, wenn es zu Verzögerungen bei der
Schadensregulierung kommen sollte, bei der Versicherung Druck zu
machen. Dort anzurufen und sie anzuschreiben. Briefe sollte man
stets per Einschreiben mit Rückschein schicken. Auch diese
Kosten werden von der Versicherung im Rahmen einer
Aufwandspauschale erstattet. Sollten die Kosten darüber
liegen, muss man sie genau belegen können.
Als letztes Mittel (vor dem Gerichtsweg - "Verklagen
dauert") schlägt Frank Vormbaum eine Vorstandsbeschwerde
vor. Man solle zuvor den Sachbearbeiter darüber informieren,
vielleicht hilft das schon. Seiner Erfahrung nach wird eine
Vorstandsbeschwerde innerhalb von drei bis fünf Tagen
bearbeitet.
Seiner Meinung nach ist zudem das Hinzuziehen eines Anwalts
sinnvoll. Die Kosten trägt in der Regel der Versicherer des
schuldigen Unfallgegners, ansonsten greift auch ggf. eine
Rechtsschutzversicherung.
Stand: 14.06.2011
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