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Service

Rechte der Geschädigten

  • SendeterminMittwoch, 15. Juni 2011, 16.15 - 18.00 Uhr.
Foto: Autounfall
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Als Geschädigter in einem Versicherungsfall hat man es oft schwer, sein Recht durchzusetzen. Das gilt insbesondere für Haftpflichtschäden. Hier muss sich die Versicherung der Gegenpartei um die Schadensregulierung kümmern und die lässt sich meist Zeit. Mit dem Rechtsanwalt Frank Vormbaum sprechen wir darüber, welche Rechte Geschädigte haben und was sie tun können, damit der Schaden schnell reguliert wird.
Um die Prüfung zu beschleunigen, aber auch, um den eigenen Anspruch durchzusetzen, muss der Geschädigte das Unfallgeschehen sorgfältig dokumentieren, denn alles, was nicht aufgeklärt werden kann, geht zu seinen Lasten. Wichtig ist es z.B., Fotos zu machen und Zeugen zu notieren. Dies kann man später nicht nachholen. Wenn man sich verletzt hat, es sich also um einen Personenschaden handelt, sollte man in jedem Fall zum Arzt gehen. Wenn sich aus dem Unfall ein chronisches oder lang anhaltendes Leiden entwickelt, sollte man außerdem ein Patienten-Tagebuch führen.
Der Geschädigte sollte sich vom Verursacher den Namen und die Adresse seiner Versicherung geben lassen und nicht allein darauf vertrauen, dass dieser den Schadensfall sofort meldet. Am unproblematischsten sind laut Frank Vormbaum Fälle mit Schadenshöhen bis ca. 500 Euro. Hier gebe es nämlich oft die interne Vorgabe, dass auf einen Gutachter verzichtet werden könne, was das Verfahren enorm beschleunigt.

Machen Sie Druck!

Foto: Frau telefoniert
Wehren Sie sich!

Frank Vormbaum rät, wenn es zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung kommen sollte, bei der Versicherung Druck zu machen. Dort anzurufen und sie anzuschreiben. Briefe sollte man stets per Einschreiben mit Rückschein schicken. Auch diese Kosten werden von der Versicherung im Rahmen einer Aufwandspauschale erstattet. Sollten die Kosten darüber liegen, muss man sie genau belegen können.
Als letztes Mittel (vor dem Gerichtsweg - "Verklagen dauert") schlägt Frank Vormbaum eine Vorstandsbeschwerde vor. Man solle zuvor den Sachbearbeiter darüber informieren, vielleicht hilft das schon. Seiner Erfahrung nach wird eine Vorstandsbeschwerde innerhalb von drei bis fünf Tagen bearbeitet.
Seiner Meinung nach ist zudem das Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoll. Die Kosten trägt in der Regel der Versicherer des schuldigen Unfallgegners, ansonsten greift auch ggf. eine Rechtsschutzversicherung.

Stand: 14.06.2011


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